Führerschein für Wohnmobil und Wohnwagen - leicht erklärt

Die Frage nach dem passenden Führerschein für Wohnmobile und Caravans steht schon seit Erfindung des Klappstuhls im Raum. Generationen sind darüber verzweifelt, Paare haben sich gestritten, Kinder weinten und Hunde wollten nicht mehr fressen! Dabei ist es eigentlich ganz einfach, denn nur zwei Dinge zählen:

  • Welche Führerscheinklasse habe ich (steht in meinem Führerschein)
  • Wie hoch ist das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs oder Gespanns, das ich fahren möchte (steht im Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung)

Beides muss natürlich harmonieren, sonst droht polizeiliches Ungemach. Was die Sache einfach macht: Für den Gesetzgeber sind Reisemobile einfach große Autos, und Wohnwagen schlicht Anhänger. Einen „Wohnmobilführerschein“ gibt es daher nicht, stattdessen gelten die gleichen Regelungen wie für haushaltsübliche PKWs und Anhänger.

Gehen wir es also an:
Die Älteren dürfen aufatmen, denn alle PKW-Führerscheine, die vor 1999 erworben wurden, sind auf die Führerscheinklasse 3 ausgestellt. Wer diese Klasse 3 in seinem Führerschein findet, kann hier aufhören zu lesen, denn er darf damit fast alles fahren: Fahrzeuge mit Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen und Gespanne bis 12 Tonnen. Noch größer sind nur Linienbusse.

Gut zu wissen: Auch wer seinen alten Führerschein auf ein neues Format (Scheckkarte) umschreiben lässt, behält seine Berechtigungen lebenslang. Im neuen Führerschein ändern sich lediglich die Bezeichnungen: Aus Klasse „3“ werden B + BE + C1 + C1E – neue Verpackung, gleicher Inhalt.

Wer seinen Führerschein nach dem 1. Januar 99 bekommen hat, wird feststellen, dass darin die Führerscheinklasse B ausgewiesen ist. Ab jetzt müssen wir hellwach bleiben:

Klasse B erlaubt das Führen von Fahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Das ist erstmal auch nicht schlecht, denn die meisten Wohnmobile in Deutschland haben genau diese Obergrenze.

Freunde des Wohnwagens dürfen ebenfalls 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht bewegen, das sich dann auf Zugfahrzeug und Caravan aufteilt (Beispielrechnung: PKW mit 1.800 KG + Wohnwagen mit 1.700 KG = 3.500 KG). Damit lassen sich in der Praxis viele kleine und mittlere Wohnwagen ziehen.

Was wenn das nicht reicht?

Wer Reisemobile über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren möchte, aber nur über die Führerscheinklasse B verfügt, muss seinen Führerschein „aufrüsten“. Nämlich mit der Klasse C1, dem „kleinen LKW-Führerschein“. Damit lassen sich dann Reisemobile (und natürlich auch alle anderen Fahrzeuge) bis zum Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen chauffieren. Für das Erlangen der Führerscheinklasse C1 fallen in einer Fahrschule Theorie- und Praxisstunden an, am Ende muss eine Prüfung abgelegt werden.

Wenn der Wohnwagen samt Zugfahrzeug die 3,5-Tonne-Grenze übersteigt, dann stehen dem Camper zwei stufenweise Aufstockungen des Führerscheins B zur Wahl:

  • Erweiterung B96: Dies ist die clevere und günstige Möglichkeit, Gespanne bis zum Gesamtgewicht von 4.250 KG fahren zu dürfen (statt 3.500 KG mit Klasse B). Dafür muss in einer Fahrschule zwar ein kleiner Kurs mit Theorie- und Praxisstunden absolviert werden, aber keine Prüfung. Die Kosten bleiben überschaubar, und mit den dann erlaubten 4.250 KG werden die meisten lebenslang glücklich.
  • Führerscheinklasse BE: So wird der „Anhängerführerschein“ offiziell betitelt. Wenn die kleine Lösung B96 immer noch nicht reicht, dann bietet die Klasse BE die große Freiheit beim Anhängerbetrieb. Sie erlaubt Wohnwagen (und Anhänger allgemein) bis zu 3,5 Tonnen an einem Zugfahrzeug mit ebenfalls 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Damit lassen sich auch ausgewachsene Luxussuiten gesetzeskonform an die Kupplung nehmen. Erforderlich sind dafür Theorie- und Praxisstunden in einer Fahrschule mit anschließender Prüfung.

Damit sind wir auch schon am Ende angelangt. Mit dieser Aufstellung sind alle lebensnahen Fälle im realen Camperleben bis zu 7,5 Tonnen dargestellt. Wir haben die Liste im Interesse leichter Verständlichkeit bewusst auf die für Wohnwagen und Wohnmobile relevanten Tatsachen beschränkt. Wer weiterführende Informationen möchte, findet diese in aller Ausführlichkeit hier auf der Seite des Bundeministeriums für Verkehr: Fahrerlaubnisklassen

Die wichtigsten Fragen im Überblick:

Was ist der
Wohnmobil-
Führerschein?
Einen eigenständigen "Wohnmobilführerschein" gibt es nicht. Es gelten die gleichen Regelungen wie für "normale" PKW und Anhänger.
Der „alte“ Führerschein: Klasse 3
PKW-Führerscheine vor 1999 wurden auf die Klasse 3 ausgestellt. Damit dürfen Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen und Gespanne bis 12 Tonnen gefahren werden.
Was passiert, wenn ich meinen Führerschein auf Scheckkarten-Format umschreiben lasse?
Sie haben dadurch keine Nachteile, denn Sie behalten die Berechtigungen Ihres alten Führerscheins. Lediglich die Bezeichnungen der Klassen können sich ändern.